Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Ausführung von Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen und damit verbundene Dienstleistungen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Auftraggebern von IOLAR Germany GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, Deutschland (nachfolgend „IOLAR Germany“). Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und damit auch für künftige Geschäfte, auch wenn IOLAR Germany auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nimmt. Auftraggeber sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen.

Der Anwendung sämtlicher anderslautender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass IOLAR Germany dies im Einzelfall explizit schriftlich anerkennt.

 

1.  Auftragserteilung/Vertragsschluss

a.     Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch IOLAR Germany. IOLAR Germany haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen. IOLAR Germany ist berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags von diesem zurückzutreten, wenn eine nachträglich eingegangene Auskunft über den Auftraggeber eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verhindert.

b.     IOLAR Germany unterbreitet auf der Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein Angebot zur Erstellung einer Übersetzung oder zur Durchführung eines Dolmetscheinsatzes. Mit Annahme dieses Angebotes kommt der Übersetzungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und IOLAR Germany zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.

c.     IOLAR Germany kann die Übersetzung eines Textes oder Durchführung eines Dolmetscheinsatzes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung/Verdolmetschung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

 

2.  Ausführung durch Dritte

a.     IOLAR Germany darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachten, Dritter bedienen.

b.     IOLAR Germany haftet nur für die sorgfältige Auswahl Dritter.

c.     Kontakte zwischen dem Auftraggeber und den von IOLAR Germany beauftragten Dritten bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch IOLAR Germany.

 

3.         Angebote und Preise

a.     Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden.

b.     Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde.

c.     Alle in IOLAR Germanys Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

d.     Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.

e.     Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.

f.      Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungs-, Revisions- und Postediting-Leistungen als Preise pro Ausgangswort.

Es wird eine Mindestpauschale berechnet, falls der vereinbarte Wortpreis multipliziert mit der Wortanzahl die Mindestpauschale nicht übersteigt.

g.     DTP-/Formatierungs-Arbeiten, Beglaubigungen, Terminologie-Arbeit, Anpassungen des Ausgangs- und Zieltextes während und nach dem Übersetzungsprozess, Eilzuschläge und sonstige auftragsrelevante Zusatzleistungen werden getrennt nach Aufwand oder nach vereinbartem oder/und im Angebot aufgeführten Preis in Rechnung gestellt.

h.     Für Dolmetschleistungen entspricht ein Tagessatz 8 Stunden einschließlich Hin- und Rückfahrt. Jede weitere Dolmetschstunde wird zusätzlich gem. Preisliste abgerechnet. Angefangene Stunden werden als volle Stunden berechnet.

Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Veranstaltungsort und zurück benötigte Zeit wird bei Verhandlungsdolmetschen mit dem für die Dolmetschleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Bei Simultan- und Konsekutiveinsätzen wird die Zeit für diesen Reiseweg mit dem für die Dolmetschleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet, sofern die Dolmetsch- und Anwesenheitszeit inklusive der Zeit für den Reiseweg 8 Stunden überschreitet.  Anfallende Spesen (Hotel- und Verpflegungskosten in angemessener Höhe) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sofern nicht anders vereinbart, wird für die Fahrtkosten ein Pauschalbetrag von 0,50 EUR pro angefangener Kilometer pro Tag und Dolmetscher in Rechnung gestellt. Der Berufswohnsitz des beauftragten Dolmetschers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde. Bei notwendiger Anreise des Dolmetschers am Vortag wird zusätzlich pro Dolmetscher ein halber Tagessatz berechnet.

Fahrtkosten für An- und Abreise sowie sämtliche tägliche Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zurück werden in Rechnung gestellt.

 

4.         Leistungen

a.     Die in Auftrag gegebenen und durch IOLAR Germany angenommenen Leistungen werden laut Auftrag und diesen AGB ausgeführt. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schuldet IOLAR Germany nicht.

b.     Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist IOLAR Germany berechtigt, Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.

Stornogebühren für übersetzungsrelevante Leistungen:

  • 100 % auf die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits geleisteten Auftragsbestandteile + 25 % auf die zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht ausgeführten Arbeiten.
  • Stornogebühren für Dolmetschleistungen:
  • 100 % vom vereinbarten Honorar bei Storno < 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn sowie eventuelle bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung angefallene Kosten (Reisekosten u.ä.)
  • 50 % vom vereinbarten Honorar bei Storno 6 - 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn
  • 15 % vom vereinbarten Honorar bei Storno > 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn

Bei Stornierung > 20 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornogebühren an.

c.     Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erstellt und liefert IOLAR Germany eine Fachübersetzung.

d.     Beglaubigungen, Veröffentlichungen, Erstellen und Adaptieren von fremdsprachigen Werbetexten, Website- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilaufträge, das Anlegen, Erweitern und Einsetzen einer bestimmten Terminologie oder eines Glossars oder die Umsetzung redaktioneller Vorgaben sind rechtzeitig bei Auftragserteilung anzugeben, damit IOLAR Germany entsprechend disponieren kann.

e.     Für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Wortsammlungen, Terminologie oder eines Glossars oder redaktioneller Vorgaben oder in der Formulierung des Auftrags haftet IOLAR Germany nicht.

Wir haften des Weiteren nicht, falls der vorgenannte Verwendungszweck bei Auftragserteilung verschwiegen wird bzw. der Text zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird.

f.      Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden.

g.     Das Anlegen oder Erweitern einer Terminologie oder eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass ausreichende Unterlagen, wie beispielsweise Terminologiedatenbanken, Vorübersetzungen, Wortlisten oder Glossare bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.

h.     Der Auftraggeber ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, IOLAR Germany die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetsch- und Konferenztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, IOLAR Germany rechtzeitig entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen und, soweit erforderlich, die Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort naheliegenden Hotel standesgemäß unterzubringen.

i.       Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.

j.      Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei IOLAR Germany. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Auftraggebers. Gesetzliche Vorgaben zur Archivierung haben vor diesem ausdrücklichen Kundenwunsch in jedem Fall Vorrang.

5.         Lieferfristen und Teillieferung

a.     Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und setzen voraus, dass der Auftraggeber IOLAR Germany alle auftragsrelevanten Informationen offengelegt hat.

b.     Eine Lieferung gilt als erbracht, wenn sie dem Auftraggeber nachweislich zugestellt wurde (Empfangsbestätigung der E-Mail oder Empfangsbestätigung bei Postzustellung).

c.     Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, informiert IOLAR Germany den Auftraggeber unverzüglich. IOLAR Germany haftet nicht für verzögerte Lieferungen, die unter anderem entstehen durch unvorhergesehene Änderungen im Auftragsumfang wie z.B. Änderung des Ausgangsdateiformats, Änderung im zu übersetzenden Textumfang, Änderung des Lieferdatums durch den Auftraggeber, Änderung des Einsatzortes und/oder Einsatzdatums bei Dolmetscheinsätzen, etc.

d.     Falls eine Lieferung aufgrund von Umständen, die IOLAR Germany, seine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter nicht verantworten können, nicht möglich ist, hat IOLAR Germany das Recht, entweder vom Auftrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist einzufordern. Zu diesen Umständen gehört auch höhere Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Netzwerkausfälle, Stromausfälle, etc. In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.

6.         Störungen, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren

a.     IOLAR Germany haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von IOLAR Germany vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen und Abwesenheit von Dolmetschern. IOLAR Germany ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn IOLAR Germany aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss.

b.     IOLAR Germany haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spam-Mail oder durch vergleichbare Daten verursachte Schäden. Die EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ (Modem), E-Mail oder anderen Fernübertragungen ist der Auftraggeber für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von IOLAR Germany nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. IOLAR Germany haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung.

7.         Annahme, Abnahme

a.     Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung einschließlich Teillieferungen ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Unterlässt der Auftraggeber die Annahme oder lehnt er diese ab, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

b.     Erklärt der Auftraggeber trotz Abnahmepflicht nicht unverzüglich die Abnahme, kann ihm IOLAR Germany schriftlich eine Frist von 2 Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Sofern IOLAR Germany hierauf in der schriftlichen Fristsetzung hingewiesen hat, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche die Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich spezifiziert. Eine Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Auftraggeber beginnt, das Auftragsergebnis produktiv zu nutzen.

8.         Reklamationen

a.     Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übertragung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung der Übersetzung oder der Leistung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei IOLAR Germany unter substantiierter Bezeichnung des Mangels schriftlich erfolgen.

b.     Bei offensichtlichen Mängeln sind nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels durch den Auftraggeber sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen.

c.     Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat IOLAR Germany das Recht, nach unserer Wahl die Übersetzung oder die Leistung mindestens einmal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

9.         Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz

a.     Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Selbstvornahme der Leistung ist der Auftraggeber in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und der zu vertretenden Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

b.     IOLAR Germany haftet nicht für nicht-fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.

Die Haftung wird im Übrigen bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 5.000,00 (fünftausend) Euro sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 10.000,00 (zehntausend) Euro beschränkt. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare, direkte Schäden. Ein von IOLAR Germany zu leistender Schadensersatz für Vermögensschäden ist begrenzt auf die bestehende Versicherungssumme von max. 250.000 Euro.

c.     Der Auftraggeber unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten. Er verpflichtet sich, jede von IOLAR Germany gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haftet IOLAR Germany nicht, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

d.     Will der Auftraggeber den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder die Übersetzung in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes eindeutige Informationen, Glossare sowie Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. IOLAR Germany behält sich in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor.

e.     Der Auftraggeber hat IOLAR Germany vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne unsere Freigabe, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

10.      Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von IOLAR Germany.

11.      Zahlungsbedingungen

a.     Sofern nicht anders vereinbart, verlangt IOLAR Germany im Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern Zahlung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen. Zahlungsverpflichtet ist jeweils die beauftragende Partei.

b.     Ist der Auftraggeber insolvent, zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, kann IOLAR Germany die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Falle ist IOLAR Germany berechtigt, die Leistung oder Ware Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.

c.     Geleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist. Bestimmungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für IOLAR Germany nicht verbindlich. Wir behalten uns vor, Zahlungen nach unserem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist IOLAR Germany berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist IOLAR Germany nach vorheriger Ankündigung berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren auf Verlangen an IOLAR Germany herauszugeben. Ferner ist IOLAR Germany berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung ist IOLAR Germany berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen. Bei Überschreitung des erstmals in der Rechnung bestimmten Zahlungsziels erklärt sich der Auftraggeber bereit, die IOLAR Germany hierfür entstandenen banküblichen Kreditzinsen zu übernehmen.

12.      Eigentumsvorbehalt

a.     Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte das Eigentum von IOLAR Germany. Wird die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet, erwirbt IOLAR Germany das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder –leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.

b.     IOLAR Germany behält sich alle Rechte an etwaigen Arbeitsergebnissen bestimmter Nebenleistungen wie der Anlage einer Fachterminologie, einer Wortsammlung oder eines Glossars vor. Sofern die Eigentumsrechte an diesen Leistungen an den Auftraggeber abgetreten werden, erteilt der Auftraggeber IOLAR Germany ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen. IOLAR Germany ist berechtigt, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten und darüber öffentlich zu berichten. Die Nutzungsrechte werden auf unbestimmte Zeit erteilt und sind nur aus wichtigem Grund aufkündbar.

c.     Bei Verwertungen und Veränderungen von IOLAR Germanys Leistungen durch Dritte muss vorab unsere Zustimmung eingeholt werden.

13.      Rechte Dritter

a.     Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den an IOLAR Germany übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen.

b.     Der Auftraggeber stellt IOLAR Germany und unsere Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

14.      Geheimhaltung

a.     IOLAR Germany verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können.

b.     Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder IOLAR Germany bereits bekannt waren.

c.     IOLAR Germany wird vertrauliche Informationen des Auftraggebers grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, kann aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

d.     Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber und IOLAR Germany gewähren wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz.

e.     Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, IOLAR Germany diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

15.      Nutzungsrecht an der Marke

a.     Der Auftraggeber räumt uns ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Wortmarke, Bildmarke und Wortbildmarke des Auftraggebers (nachfolgend „Marke“) weltweit zu verwenden und im Rahmen der Anpreisung der Zusammenarbeit zu vervielfältigen. IOLAR Germany verpflichtet sich, die Marke ausschließlich als Teil der Referenzangabe des Kundenstamms zu verwenden und zu vervielfältigen.

b.     IOLAR Germany erkennt die Rechte des Auftraggebers an der Marke an und verpflichtet sich, diese Rechte in keiner Weise zu beeinträchtigen. IOLAR Germany kann die Marke jederzeit in elektronischer Form anfordern (d. h. in print- und bildschirmtauglicher Version).

c.     Die Marke darf von IOLAR Germany nur in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formen und Farben verwendet werden.

16.      Abwerbeverbot

a.     Die angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen von IOLAR Germany dürfen bis zu 12 (zwölf) Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Auftraggebers ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

b.     Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von IOLAR Germany der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

17.      Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

18.      Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und IOLAR Germany gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

19.      Erfüllungsort und Gerichtsstand

a.     Erfüllungsort für IOLAR Germanys Pflichten und für IOLAR Germanys Auftraggeber-Pflichten ist Walldorf, Deutschland.

b.     Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mannheim, sofern der Kunde „Unternehmer“ im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

20.      Salvatorische Klausel

Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Die maßgebende Fassung dieser AGB ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.

21.      Änderungen der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen.

 

Version:   1.0
Stand:        26. Juli 2023